Das Thema Inklusion bewegt alle in den sozialen Dienstkleitungen arbeitenden Menschen.
Öffentliche Verwaltungen wie auch freie Träger sind dabei immer von zwei Perspektiven betroffen.
Sie sind einerseits soziale Dienstleister und müssen entsprechend des BTHG und der UN Behindertenrechtskonvention Ihre Dienstleistungen adressatenorientiert für alle Menschen gestalten. Wie können aber Geschäftsprozesse an den inklusiven Bedarfen von Kunden orientiert werden? Dies ist das Thema einer zweitägigen Fortbildung.
Andererseits sind sie als Arbeitsgeber auch zu inklusiven Möglichkeiten der Gestaltung und Einbeziehung von inklusiven Bedarfen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet. Welche Anforderungen setzt dies an Führungskultur und Gestaltung von Fürsorge und Personalführung. Was muss rechtlich, aber auch kulturell und organisatorsch bedacht werden. Auch hierzu bietet eine zweitägige Fortbildung die Plattform für Input und Auseinandersetzung mit dem Thema Inklusion.